Atemschutz-Eignung
(„G26“)
Wir bieten ärztliche Eignungsuntersuchungen für Tätigkeiten mit Atemschutz an. Nennen Sie uns bei der Anmeldung die konkrete Tätigkeit, das Atemschutzgerät und die Anforderungen Ihres Auftraggebers.
Die Bezeichnung „G26“ ist weiterhin geläufig. Sie legt jedoch kein einheitliches Untersuchungsprogramm fest. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilung sind unterschiedliche Verfahren; eine Vorsorgebescheinigung ersetzt keinen Eignungsnachweis.